Aktuelles aus dem Gerichtssaal

Das OLG Celle hat 2018 entschieden, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen den PKW-Fahrer spricht, den Unfall verschuldet zu haben, wenn die Kollision eines Fahrradfahrers mit der geöffneten Fahrertür im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Öffnen der Fahrertür erfolgte. Aber ein Mitverschulden des Fahrradfahrers kann in einem zu geringen Abstand des Fahrradfahrers zum geparkten PKW liegen. Der Mindestabstand sollte 50 cm nicht unterschreiten. Die Darlegungs- und Beweislast für eine Unterschreitung obliegt dem PKW-Fahrer.

Das Landgericht Karlsruhe hat im März 2018 entschieden, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers angesichts der Besonderheiten der Beweislage und der Verfahrenskonstellation sowie aufgrund des Umstandes, dass Deutsch nicht die Muttersprache des Angeklagten sei, die Bestellung eines Verteidigers aus dem Gesichtspunkt der ,,Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage“ geboten sein kann. Dies gelte jedenfalls dann, wenn sämtliche Zeugen und Geschädigte Polizeibeamten sind.

Eine tarifvertragliche Bestimmung stellt einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten dar, wenn sie sich für die Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen an der Überschreitung der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft orientiert. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Dezember 2018 entschieden.