Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Strafrecht bin ich natürlich viel in diesen beiden Gebieten tätig, ein Großteil meiner Arbeit beschäftigt sich aber auch mit Fällen aus dem Verkehrsrecht, wobei ich Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall oder nach einem Gebrauchtwagenkauf ebenso durchsetze wie ich Sie gegen einen Bussgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit verteidigen kann.
Autofahrer haftet nicht aus Betriebsgefahr.
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Das LG Köln hat beschlossen, dass die im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung des Angeschuldigten erlangten Beweismittel einem Verwertungsverbot unterliegen, wenn die Anordnung der Durchsuchung unter Verkennung des Richtervorbehaltes aus § 105 Abs. 1 StPO erfolgte.